Wir erfahren aber auch einiges über den Umschwung in der Kirche. Über die Durchführung des Gottesdienstes und über die Bedeutung des Heiligen Abendmahls herrschte noch keine Einigkeit. Es gab wohl auch unterschiedliche Formen zur Durchführung der Taufe. Diepurg taufte nach dem Vorbild von Straßburg. Im Abendmahl hielt er sich an die Lehre des Fürsten. Wie wir wissen, waren die ersten reformierten Pfalzgrafen von Zweibrücken Anhänger Luthers. Gerade in der Abendmahlslehre bestand aber ein grundlegender Unterschied zwischen der Lehre Luthers und der Lehre von Ulrich Zwingli. Nach dem Glauben Luthers verwandelten sich Brot und Wein in das Blut und in den Leib Christi. Für Zwingli waren Brot und Wein lediglich von symbolischer Bedeutung. Als Luther und Zwingli 1529 zu einem Disput über die UnterschieÂde der beiden Lehren in Marburg zusammentrafen, gewährte Pfalzgraf Ludwig II. dem Schweizer ReÂformator freien Weg durch das Fürstentum. Wie wir wissen, übemachtete Zwingli auf seinem Weg nach Marburg auf Burg Lichtenberg.
In dem Bericht der Kirchenvisitatoren wurde schon angedeutet, daß Pfarrer Diepurg die Weinberge der Kirchengemeinde nicht pflegen wollte. Ein Bericht aus dem Jahre 1544 zeigt nun auf, daß es wegen der Pflege der Weinberge zu Streit kam. Verordnete aus der Pfarrei und aus dem Kirchspiel Glan erhoÂben gegen Diepurg den Vorwurf, daß er die Pfarrwingerte verkommen ließe. Die BeschwerdeÂführer waren Heinrich von Friedelhausen, der Sohn von Adam Ketgin, und Thoman aus Patersbach. Die Männer schlugen dem Pfarrer vor, in Fronarbeit die Weinberge wieder in Ordnung zu bringen, verlangten allerdings Verpflegung, "die Kost", während der Arbeit. Pfarrer Diepurg war mit dieÂsem Vorschlag nicht einverstanden. Er stritt ab, dass er selbst die Weinberge habe verkommen lassen, sie seien ja schon bei seiner Einsetzung in sehr schlechtem Zustand gewesen. Die Fronarbeit würde er ja gerne annehmen, doch wegen der Kost sollten sich die Antragsteller mit dem Landschreiber einigen. Der Landschreiber war ein hoher Beamter im Fürstentum, der in den verschiednen Ämtern dem Amtmann zur Seite stand. Nun sollte der Landschreiber des Amtes Lichtenberg Geld aus dem Kirchenzehenden zahlen und damit die Kost begleichen. Es kam im Jahre 1544 zu keiner Einigung. Der Pfarrer zeigte an den Weinbergen kein Interesse, und er ließ sie weiter verkommen. Im Jahre 1553 wurden die Klagen wegen der verwilderten Weinberge erneut vorgetragen. Nun hieß es, der Pfarrer würde die Weinberge sogar umpflügen und in Äcker verwandeln, wodurch das Land beträchtlich an Wert verliere. Die Zensoren baten die Behörde, man solle dem Pfarrer verbieten, die Weinberge umzupflügen. So erging eine neue Weisung an ihn, er müsse die Weinberge wieder in Ordnung bringen, und die Gemeinde solle ihm dabei helfen, damit spätere Pfarrer auch noch ihre Freude an den Weinbergen haben könnten. Zweifellos war aber Pfarrer Diepurg ein Dickschädel. Er versicherte, die Weinberge seien nicht erst zu seiner Zeit verÂnachlässigt worden, sondern schon vor vielen Jahren, als er selbst noch gar kein Pfarrer gewesen sei...So entstanden immer wieder Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Pfarrer und seiner Gemeinde und auch zu seinen Vorgesetzten, und immer wieder gab es Anlass zu Streit...
Auch bei der Predigt führte Diepurg ein schnelles und manchmal auch unbedachtes Mundwerk. Vielleicht fand er es aber auch als notwendig, um der Gerechtigkeit Willen einen Konflikt heraufzubeÂschwören. Im Jahre 1553 beschwerte sich die Kirchengemeinde bei der Obrigkeit über AusfälligÂkeiten von der Kanzel, die nach Ansicht der einfaÂchen Kirchgänger gegen alle Sitten verstießen. Im Bericht über die Beschwerde heißt es dann: "Er fahre mit Worten heraus, dass es (der Gemeinde) deucht, er könnte das wohl unterlassen. Sie bitten, man wolle es ihm untersagen. Denn er sagt auf der Kanzel, die Mägde brauchten Kräuter, dass sie nicht mit Kindern werden gehen. Wenn dann fremde Nachbarn in die Kirche kommen, denken sie, die vom Glan seien gottlos. Doch redet er (so) in die Gemeinde, wenn niemands in Sonderheit (d.h. wenn kein Unbefugter anwesend ist)."
Gegenüber dem Leben war er also von sehr kritischeÂr Einstellung, und man muss ihm zugute halten, dass er seine Kritik nicht nur gegenüber dem einfachen Kirchenvolk äußerte, sondem auch gegenüber den weltlichen und den kirchlichen Behörden. Auch gegen die Kirchenordnung, die ganz eine Ordnung im Sinne des Fürsten war, hatte er seine Einwände. Wenn er diese Einwände auch von der Kanzel herab verkündigte, wurden diese gelegentlich auch zu Behörden weitergetragen. Dann mußte er sich verteidigen, wie aus den entsprechenden Berichten zu ersehen ist. "Sagt, er hab hart dawider nit geredt, er habe nur der Ceremonien halber geredt, will es aber fürther nit mehr tun".
Im privaten Leben zeigte er sicher nicht immer jene Frömmigkeit die er gemeinhin von den Kirchgängern forderte. Mäßigung und Zurückhaltung waren eine Forderung reformatorischen Lebens. Überschwängliche Freude war einem solch frommen Leben nicht angemessen. Versagte man die harmlosen Freuden der Feste den einfachen Leuten, so sollte ein Pfarrer ganz und gar unangemessene Festlichkeiten meiden. Pfarrer Diepurg hielt sich an diesen Grundsatz nicht, als er einen seiner Söhne verheiratete. Bei dieser Hochzeit wurde großer Aufwand getrieben, und das missfiel der Obrigkeit. Auch Pfarrer Anton Priol aus Flurscappeln wollte diese Hochzeit besuchen. Deshalb hielt er seine Predigt in der Kirche bei Ulmet so früh, dass nur etwa die Hälfte der üblichen Kirchgänger zum Gottesdienst gekommen war. Auch am Nachmittag wurde damals noch ein Gottesdienst gehalten, und den ließ Priol ganz ausfallen. Der Pfarrkonvent Kusel machte den beiden Pfarrern dieses Verhalten zum Vorwurf. Nach einigem Disput kam der Konvent aber schließlich doch noch zu der Übereinstimmung, dass man die beiden Pfarrer nicht bestrafen müsse...
1572 erhielt Altenglan eine erste Gemeindeordnung. Pfarrer Nikolaus Diepurg war der Verfasser dieser Gemeindeordnung, die als ein besonders gutes Beispiel spätmittelalterlicher kommunaler Rechtsdokumente gilt. Die Altenglaner Bürger wussten ihrem Pfarrer die sorgfältige und fleißige Arbeit jedoch nicht zu danken. Sie beÂschwerten sich darüber, dass der Pfarrer bei der Abfassung der Ordnung sehr selbstherrlich verfuhr und keinen der Bürger um Rat fragte. So heißt es in einem Bericht an die Behörde, der Pfarrer habe "ohn der gantzen Gemeind Vorwissen die Dorfordnung seines Gefallens gemacht". Allerdings wußte Diepurg, daß er von den Statthaltern und auch von den Räten in Zweibrücken in seiner HalÂtung Unterstützung finden konrite. Diese bestätigÂten ihm nämlich, sie würden seine Arbeit vor der Gemeinde verantworten und würden berichten, dass ihm Unrecht geschehen wäre. Die hohen Beamten der Pfalzgrafschaft hatten damals sicher noch kein gutes Verhältnis zu demokratischen GepflogenheiÂten.
Fünfzig Jahre lang wirkte Diepurg in Altenglan als Pfarrer, und bis ins hohe Alter hinein blieben ihm seine starrköpfigen Verhaltensweisen erhalten. Er war schon 81 Jahre alt, als er es ablehnte, in seinem Amt durch einen Pfarrgehilfen unterstützt zu werÂden. Allmählich erblindete der greise Pfarrer jeÂdoch, und so wurde es für ihn immer schwieriger, den Verpflichtungen eines Pfarrers nachzukommen. Er starb dann aber sehr bald, nachdem er sich zur Ruhe gesetzt hatte. Aber noch während seiner letzÂten Lebenstage geriet er mit seinem Nachfolger im Pfarramt in einen hartnäckigen Streit um die Erträge der Pfarrei. Pfarrer Nikolaus Diepurg war eine umstrittene Persönlichkeit. Durch seine Impulsivität und seine unermüdlichen am kirchlichen und politischen Geschehen orientierten Aktivitäten erlangte er auch über unseren Ort hinaus eine gewisse Berühmtheit.
(Text gekürzt entnommen aus: Altenglan - Geschichte eines alten Dorfes, verfasst von Ernst Schworm, Karl-Ernst Seitz und Ludwig Seitz. Hrsg: Ortsgemeinde Altenglan.)